29 March 2026, 00:18

6.000 Euro Strafe für Discobesitzer wegen Schwarzarbeit und Sozialbetrugs

Liniengraph, der die Anzahl der privatwirtschaftlich Beschäftigten im Vergleich zu Sozialhilfeempfängern zeigt, mit zusätzlichem erklärendem Text.

6.000 Euro Strafe für Discobesitzer wegen Schwarzarbeit und Sozialbetrugs

Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg wurde wegen nicht gemeldeter Arbeit und verspäteter Sozialversicherungsanmeldungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Fall wurde vom Hauptzollamt Regensburg aufgedeckt, nachdem ein anonymer Hinweis zu Ermittlungen führte.

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Die Strafe ist Teil einer landesweiten Verschärfung der Bekämpfung von Schwarzarbeit, bei der die Behörden allein im Jahr 2025 über 1.300 Fälle aufdeckten. Diese führten zu Bußgeldern in Höhe von mehr als einer Million Euro sowie Haftstrafen mit einer Gesamtlänge von über 27 Jahren.

Die Ermittlungen begannen, als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Regensburg einen anonymen Tipp über die Disco erhielt. Dabei stellte sich heraus, dass Mitarbeiter erst im Januar 2023 bei der Sozialversicherung angemeldet worden waren – obwohl sie bereits seit November 2022 beschäftigt waren. Durch diese Verzögerung entstanden unbeglichene Sozialabgaben in Höhe von 8.546 Euro.

Zudem hatte die Disco bereits lange vor dem offiziellen Anmeldedatum ihren Betrieb aufgenommen. Der ehemalige Besitzer wurde daher zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, die sich aus 100 Tagessätzen zu je 60 Euro zusammensetzt. Zusätzlich muss er die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Gerhard Pylipp, Leiter der FKS Regensburg, warnte, dass Verstöße gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Sein Amt hat die Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung intensiviert: Allein 2025 wurden 1.319 Fälle geahndet, darunter Gerichtstrafen von über einer Million Euro, Haftstrafen mit einer Gesamtdauer von 27 Jahren sowie Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als 19,1 Millionen Euro.

Für weitere Informationen bleibt das Hauptzollamt Regensburg die offizielle Anlaufstelle.

Der Discobesitzer muss nun sowohl die Strafe als auch die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge begleichen. Der Fall ist Teil einer breiter angelegten Durchsetzungsinitiative, bei der die Behörden in den letzten Jahren Tausende Verstöße gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit geahndet haben. Bei Fragen können sich Betroffene an das Hauptzollamt Regensburg wenden.

Quelle